WHG-Beschichtung
Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dafür zu sorgen, dass diese nicht in die Umwelt gelangen können. Eine zugelassene WHG-Beschichtung sorgt dafür, dass der Untergrund sicher vor einer Kontaminierung geschützt ist. Anwendung finden die Beschichtungssysteme zum Beispiel in Auffangwannen oder Umfüllstationen und überall dort, wo mit auslaufenden Ölen und Kraftstoffen, Lösemitteln oder anderen wassergefährdenden Chemikalien gearbeitet wird.
Zugelassene WHG-Beschichtungssysteme
Gewässerschutzsysteme, zu denen auch die WHG-Beschichtung gehört, benötigen eine allgemeine baurechtliche Zulassung und werden vor der Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) geprüft. Sie müssen folgende Eigenschaften erfüllen:
- Chemische Beständigkeit
- Undurchlässigkeit
- Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Einwirkungen
- Rißüberbrückend
- Ableitfähig
- Witterungsbeständig
- Befahrbar und trittsicher
Vor der Ausführung wird der Untergrund auf eine entsprechende Eignung hin geprüft. Dazu werden verschiedene Parameter wie Rissbreitenbeschränkung, Tragfähigkeit und rückwärts aufsteigende Feuchtigkeit analysiert. Für die Auswahl des geeigneten Beschichtungssystems ist weiterhin eine genaue Definition der zu erwartenden Beanspruchungen nötig.
Einsatzbereiche von WHG-Beschichtungen
Die Einsatzbereiche der Beschichtungssysteme werden in zwei Kategorien eingeteilt, die jeweilige Kategorie bestimmt die Art der Ausführung sowie des gewählten Beschichtungssystems.
- LAU – Lagern, Abfüllen, Verwenden; zum Beispiel Chemikalienlager, Abfüllvorrichtungen oder Umschlagplätze
- HBV – Herstellen, Behandeln, Verwenden; zum Beispiel Aufzüge, Maschinenräume oder Produktionsanlagen
Der Aufbau der WHG-Beschichtung setzt sich aus drei Schichten, nämlich Grundierung, Spachtelung und Deckbeschichtung zusammen. Je nach Einsatzbereich kann die Oberfläche in unterschiedlichen Qualitäten als glatter oder rutschhemmende Oberfläche gewählt werden. Ebenfalls ist es möglich, WHG-Beschichtungen mit Ableitfähigkeit einzusetzen.
Ausführung nur durch zertifizierte Fachbetriebe
Bodenbeschichtungen nach WHG dürfen nur von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Damit wird sichergestellt, dass die Ausführung mängelfrei und sicher ist. Nur speziell geschulte Mitarbeiter bringen das nötige Fachwissen mit, dass für die Ausführung der WHG-Beschichtung erforderlich ist. Eine Zertifizierung benötigen Betriebe, die Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Substanzen durchführen. Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass die ausführenden Betriebe die entsprechende Zertifizierung vorweisen können.
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